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E-Fleet drückt aufs Gas

Im Flottenbetrieb amortisieren sich die hohen Anschaffungskosten von E-Fahrzeugen durch günstige Verbrauchskosten vergleischweise schnell. Ein spezielles E-Gesetz könnte die Entwicklung fördern.

Besitzen Sie noch ein eigenes Fahrzeug? Dann gehören Sie zu einer tendenziell kleiner werdenden Gruppe. Denn die gemeinsame Nutzung ist auf dem Vormarsch – sei es beim Carsharing oder in den Flotten der Kommunen und Unternehmen. Hintergrund ist der anhaltende Wertewandel in der Gesellschaft, der sich auch in einem gestie­genen Umweltbewusstsein zeigt. Dadurch entstehen viele neue Mobilitätsformate.

Carsharing-Angebote schießen in die Höhe. 2012 gab es in Europa rund 700 000 Nutzer und 21 000 Fahrzeuge. Im Jahr 2020 werden sich 15 Mio. Nutzer 240 000 Fahrzeuge teilen, so die Einschätzung der Zukunftsforscher von Frost & Sullivan. Ähnlich sind auch die Zuwachsraten beim Flottengeschäft. Allein im April 2014 stiegen die Pkw-Neuzulassungen in den Flottenmärkten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und England im Schnitt um 11,2 %. Drei von vier Neuzulassungen in den EU5-Flottenmärkten verfügen über einen Dieselmotor. Alternative Antriebe im Pkw findet man zwar derzeit nur in Nischen: Sie kommen auf einen Anteil von 2,2 %. Anders ist es aber in den Niederlanden: Hier entfielen 23 % aller Flotten-Neuzulassungen auf einen Hybrid-, Erdgas- oder Elektroantrieb, fanden die Marktforscher von Dataforce heraus.

Eine Schwachstelle ist die Infrastruktur

Die Elektromobilität hat trotz ihres Superimages immer noch mit vielen Hindernissen zu kämpfen. Dazu gehört beispielsweise die Batterietechnologie. Durch die Fortschritte auf diesem Gebiet werden die Hersteller schon bald weitere E-Modelle oder zumindest Teilhybride anbieten. Sowohl für Privatnutzer als auch für kommerzielle Flotten wie Taxis wird die Nutzung solcher elektrisch betriebener und damit emissionsfreier Fahrzeuge nur dann attraktiv sein, wenn es genügend Infrastruktur für den Betrieb gibt.

Noch dauert der Ladevorgang für Elektroautos deutlich länger als das Tanken an der Tankstelle. Deshalb ist es sinnvoll, die Zeit, in der das Auto nicht bewegt wird, zum Laden der Batterien zu nutzen. Doch dafür müssten beispielsweise die öffentlichen Parkplätze – in der City oder am Flughafen – oder die Firmengarage mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgerüstet sein. Überdies sollte die Abrechnung des E-Tanks zusammen mit der Bezahlung des Parkplatzes bequem zusammen erledigt werden können.

VDA-Präsident Matthias Wissmann wies auf einer Veranstaltung seines Verbands zum Thema E-Fleet noch auf einen weiteren Aspekt hin. „Wir sind überzeugt, dass die Elektromobilität gerade im Fotteneinsatz viel Sinn ergibt“, sagte er. „Denn in einer Flotte aus Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektrofahrzeugen lassen sich die Vorteile eines jeweiligen Antriebskonzepts ideal nutzen.“ Gemeinsam mit der Politik müsse nun der notwendige Rahmen für den Markthochlauf geschaffen werden. „Es ist richtig und wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen bei der Erneuerung ihres Fuhrparks ein Zeichen setzen“, bekräftigte Wissmann. „Die Automobilindustrie beweist ihrerseits mit milliardenschweren Investitionen ihre Entschlossenheit, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.“

Wissmann begrüßte darüber hinaus die Absicht des Verkehrsministers Alexander Dobrindt, ein Elektromobilitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Mit vielen klugen Maßnahmen wie Sonderparkberechtigungen und der Nutzung von Busspuren könnte die Elektromobilität stärker sichtbar gemacht werden. Ein weiteres effektives Mittel, um die neue Technologie für einen großen Kreis von Unternehmen wirtschaftlich zu machen, sei eine Sonderabschreibung, wie sie bereits von der Nationalen Plattform in Elektromobilität vorgeschlagen wurde. „Dieses Instrument hat sich in der Vergangenheit für verschiedene Zwecke sehr bewährt“, sagte Wissmann.

04.07.2014 | 11:21

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