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Die 10 besten Tipps zum Steuern sparen

Wer sich erst bei der Steuererklärung selbst Gedanken darüber macht, wie die eigene Steuerlast gedrückt werden kann, ist meistens zu spät dran. Am besten informiert man sich nämlich lange vorher darüber, um beispielsweise Werbekosten nicht im Nichts verpuffen zu lassen. Unwissenheit bei der eigenen Steuererklärung sollte nach dem Studium der folgenden zehn Tipps endgültig der Vergangenheit angehören.

Tipp 1: Pendlerpauschale

Der erste Tipp bezieht sich auf das, was jeden Morgen viele Arbeitnehmer auf eine harte Geduldsprobe stellt. Die Rede ist von der Fahrt zur Arbeit. Doch den Frust kann man sich gewissermaßen vergüten lassen, indem man eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer verrechnet. Gemessen wird dabei der kürzeste Weg zwischen dem Wohnsitz und dem Arbeitsplatz. Beachten sollte man allerdings, dass jeweils immer nur eine Fahrt auf diese Art und Weise abgerechnet werden kann.

Tipp 2: Dienstreisen

In diesen Zusammenhang fallen auch Dienstreisen, die ab einer Dauer von acht Stunden anerkannt werden. In Kraft tritt dann nämlich eine Verpflegungspauschale, die mit 12 Euro angesetzt werden kann. Interessant ist in diesem Kontext, dass sowohl an dem Tag der Anreise als auch am Tag der Abreise nicht überprüft wird, wie lange eine tatsächliche Abwesenheit bestanden hat. Dies bedeutet, dass beide Tage mit der erwähnten Summe geltend gemacht werden können.

Tipp 3: Literatur

Kauf von Büchern

Bild: Wer sich selbst weiterbildet, kann die Werbungskosten von der Steuer problemlos absetzen. Bildquelle: Yulia Grogoryeva – 269516258 / shutterstock.com

Tipp Nummer 3 widmet sich einem Aspekt, auf den heutzutage in Anbetracht des umkämpften Arbeitsmarktes jeder Arbeitnehmer achten sollte. Die Rede ist von den sogenannten Werbungskosten, speziell von dem Erwerb von Fachliteratur. Während Computerzubehör oder anderes Büromaterial praktisch im selben Maße zur Geltung gebracht werden können, so ist passende Literatur nicht nur eine gute Gelegenheit, abends zur Ruhe zu kommen, sondern auch steuerlich davon zu profitieren.

Tipp 4: Weiterbildungen

In dieselbe Kerbe schlägt auch der vierte Tipp, welcher sich auf Fort- und Weiterbildungen bezieht. Wer an entsprechenden Veranstaltungen teilnimmt, sollte wissen, dass er die entstehenden Kosten in voller Höhe geltend machen kann. Hinzu kommt, dass dieser Betrag nach oben hin offen ist, es also keine Grenze gibt. Die einzelnen Posten umfassen aber nicht nur die Kosten für die Weiterbildung als solches, sondern auch die Anreise und Kosten für die Unterbringung vor Ort.

Tipp 5: Lebenspartnerschaft

Tipp Nummer 5 bezieht sich auf das private Investment von Geld und das Zusammenleben von Paaren. Alleinstehende Anleger von Aktienerträgen können nämlich über 801,00 € - bzw. 1602,00 € bei Lebenspartnerschaften - an Steuern einsparen. Um einen Freistellungsauftrag erteilen zu können, benötigt man bei allen Bankverbindungen eine Steueridentifikationsnummer. Dieser Punkt ist wichtig, denn wenn die Bank diese Angaben nicht hat, so muss sie Abgeltungssteuer einbehalten.

Tipp 6: Zweitwohnsitz


Nähe zur Arbeitsstätte

Bild: Wer einen Zweitwohnsitz in der Nähe seiner Arbeitsstätte hat, kann auch hiervon steuerlich profitieren. Bildquelle: Billion Photos – 287797142 / shutterstock.com

Wiederum unabhängig davon, ob man einen Partner hat oder nicht, ist der sechste Tipp. Mitunter kann es sich nämlich in jeder Hinsicht rentieren, wenn man sich einen Zweitwohnsitz in der Nähe seiner Arbeitsstätte einrichtet. Dies machen inzwischen nicht wenige Arbeitnehmer und profitieren von dieser Maßnahme gleich in vielerlei Hinsicht. Zum einen fällt der Anfahrtsweg nun viel kürzer aus, zum anderen kann der doppelte Haushalt in Form der Miete, Heimfahrten sowie bspw. Umzugskosten mit bis zu 1000 Euro geltend gemacht werden.

Tipp 7: Home Office

Da der Trend in der modernen Arbeitswelt immer mehr dahin geht, auch von zu Hause aus arbeiten zu können, sollte man in Bezug auf das eigene Home Office die Einsparungsmöglichkeiten hinsichtlich der Steuer nicht unterschätzen. So ist das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig, wobei als Anteil die Größe im Vergleich zur restlichen Wohnung ausschlaggebend ist. Unterschieden werden muss darüber hinaus, ob es im Unternehmen für den Angestellten einen Arbeitsplatz gibt oder nicht. Ist dies nicht der Fall, erhöht sich der maximale Geltungsbetrag nämlich auf 1250 Euro pro Jahr.

Tipp 8: Einnahmeverschiebung

Tipp Nummer 8 bezieht sich auf die Einsparungsmöglichkeiten für Selbständige. Da diese ihre Rechnungen selbst ausstellen, haben sie die Möglichkeit, ihre Einnahmen gezielt zu verschieben. Je nachdem, ob jeden Monat oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig ist, kann dies unterschiedlich gehandhabt werden. Aber auch wenn im letzten Monat des Jahres ein großer Auftrag gemeistert worden ist, lässt sich die Rechnung problemlos erst im Januar verschicken, sodass die Einkünfte schon ins neue Geschäftsjahr fallen.

Tipp 9: Firmenwagen

Tipp Nummer 9 beschäftigt sich mit einer der Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen, nämlich mit dem Auto bzw. Autofahren. Wer in der glücklichen Lage ist, einen Firmenwagen zu erhalten oder sich selbst einen anschaffen zu können, sollte bei der Steuer aufpassen. Wählen kann man zwischen der Pauschalrechnung oder dem Fahrtenbuch. Bei ersterer muss jeden Monat ein fixer Betrag versteuert werden, während beim Fahrtenbuch die Steuern im Verhältnis zu privaten Fahrten exakt anteilig anfallen. Keine Steuern sind fällig, wenn der Wagen privat nicht zum Einsatz kommt.

Tipp 10: Geschäftsessen

Steuern bringen Geld ein

Infografik: Jährlich nimmt der deutsche Staat Unmengen an Steuergeldern ein, wobei viele Personen zu viel zahlen.

Der letzte Tipp bezieht sich wiederum vorrangig auf Selbständige, die von der Steuer auch Geschäftsessen absetzen können. Hierfür gelten allerdings je nach Steuerbearbeiter strenge Nachweis- und Dokumentationspflichten. Ziel ist es stets, glaubhaft zu machen, dass es sich tatsächlich auch um ein Treffen mit einem geschäftlichen Hintergrund gehandelt hat. Arbeitnehmer haben es hierbei immer deutlich schwerer. Doch auch wenn das Finanzamt die Aufwendungen anerkennt, können nur 70 Prozent abgesetzt werden.

Bildquellen:
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16.05.2017 | 10:01

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