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Ergebnisoffene Forschung: in NRW offenbar nicht möglich

Die BASF-Tochter Wintershall kritisiert Einschränkungen für Grundlagenforschung, die am Industriestandort Nordrhein-Westfalen vorherrschen. Wintershall verzichtet daher auf die wissenschaftliche Erkundung von Schiefergas in den Konzessionen „Rheinland“ und „Ruhr“. Das ist erneut ein schlechtes Zeichen für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Und das ein Vierteljahr vor den Landtagswahlen. Wann wachen die Menschen an Rhein und Ruhr auf?

Der größte deutsche Erdöl- und Erdgasproduzent Wintershall verzichtet in den Erlaubnisfeldern „Rheinland“ und „Ruhr“ in Nordrhein-Westfalen auf den weiteren wissenschaftlichen Erkundungsprozess für Schiefergas. Mitte Februar 2017 ist ein neues Fracking-Gesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht weiterhin den Einsatz von Hydraulic Fracturing in der traditionellen Erdgasförderung – allerdings unter strengeren Voraussetzungen. In unkonventionellen Lagerstätten sollen hingegen zuerst nur Forschungsprojekte in geringer Zahl möglich sein.

Zur weiteren wissenschaftlichen Erkundung und Grundlagenforschung hatte Wintershall lediglich die Entnahme von Gesteinsproben aus einer Tiefe von bis zu 300 Metern geplant – ohne Tiefbohrungen oder Fracking. Dies ist auch nach neuster Rechtslage genehmigungsfähig. Die Bezirksregierung Arnsberg lehnte eine Verlängerung der Erlaubnisse „Ruhr“ und „Rheinland“ Ende Januar 2017 dennoch ab und begründete dies selbst offiziell damit, „ein Zeichen setzen zu wollen“.

01.03.2017 | 14:23

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