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EON und RWE: Erfolg in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat den Klagen der Atomkraftbetreiber Eon, RWE und auch Vattenfall insoweit stattgegeben, als es die grundsätzliche Pflicht der Bundesrepublik zur Entschädigung wegen des Atomausstiegs festegestellt hat. Wegen des plötzlichen Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima steht den Konzernen eine „angemessene“ Entschädigung zu. Der Gesetzgeber muss vor Juli 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

„Der an sich zulässigen gesetzlichen Eigentumsausgestaltung fehlt hier die verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung“, erklärte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung. Damit haben die Unternehmen noch kein Geld zugesprochen bekommen. Die Entscheidung schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen zu erwirken.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach dem Reaktorunglück in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen, wie die dpa in Erinnerung ruft. Damals sei besiegelt worden, dass spätestens Ende 2022 Schluss sein werde mit der Atomkraft. Bis dahin müssten alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz, so die Bundesregierung damals, bereits zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. Nach Darstellung der Atomkonzerne hat diese plötzliche Kehrtwende massiven wirtschaftlichen Schaden verursacht. Die Gesamtforderungen, die nun auf den Staat zukommen, dürften bei rund 19 Milliarden Euro liegen. Doch das wird nicht das letzte Wort sein.

Der Pferdefuß mit den Altlasten

Beobachter rechnen damit, dass den Konzernen eine wesentlich geringere Summe zugesprochen werden wird. Zum einen ist die Berechnung mancher Investition, mach entgangener Gewinne sehr diskutabel, zum anderen kommt die große Frage der atomaren Endlagerung natürlich auch aufs Tablett, wenn über Entschädigungen diskutiert wird. Und das dürfte die zur Debatte stehenden Summen am Ende sehr wesentlich beeinflussen.

Das Urteil von Karlsruhe ist indes nur ein Meilenstein im großen Poker um mögliche Entschädigungen für den Atomausstieg. Parallel wird aber in Berlin bereits über die Aufteilung der unfassbar hohen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten diskutiert und verhandelt. Eigentlich hatte der Staat einen Handel vorgeschlagen, Zug um Zug: den Kraftwerksbetreibern würden die Haftungsrisiken für die Endlagerung abgenommen, diese sollten dafür alle Klagen auf Entschädigung fallenlassen. Ob die Nachricht aus Karlsruhe für diese eigentlich sehr sinnvollen Verhandlungen zielführend und hilfreich ist, muss sich zeigen.

Beobachter rechnen damit, dass am Ende aller Gespräche den Energiekonzernen eine Summe zufließen wird, die kaum höher als eine Milliarde Euro sein wird. Und das ist eine ganz andere Hausnummer als rechnerisch ermittelte 19 Milliarden. Am Ende wird also auch mit Atomstrom nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. sig

07.12.2016 | 13:45

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