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Das Kartellamt ist so bissig wie noch nie

Die Zahl der Prüfungen und Razzien steigt. Die Geldbußen werden immer höher. Das Bundeskartellamt hat mit seinen 330 Mitarbeitern spürbar an Schlagkraft gewonnen und kündigt neue Initiativen im Kampf für den Wettbewerb an.

Das Bundeskartellamt hat das Jahr 2014 mit einer Reihe spektakulärer Strafen begonnen. Wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier müssen fünf deutsche Brauereien Bußgelder in einer Gesamthöhe von 106,5 Millionen Euro zahlen. Die Strafen treffen die Brauereien Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Barre sowie sieben verantwortliche Manager.

Auch die Deutsche Bahn bekommt Ärger mit dem Bundeskartellamt. Die Behörde vermutet eine marktbeherrschende Stellung beim Fahrkartenverkauf. Die kommunalen Holzhändler haben ebenfalls die gelbe Karte gesehen und müssen sich entflechten. Der Kaffeeröster Melitta ist nun sogar gerichtsfest zu 55 Mio. Euro Kartellstrafe verdonnert – wegen verbotener Preisabsprachen.

Die Kartellwächter sind seit einiger Zeit in der Offensive, das Amt ist deutlich bissiger als früher. Allein im vergangenen Jahr wurden in elf Fällen Bußgelder über ins­gesamt 240 Mio. Euro verhängt. Diese Sanktionen trafen 54 Unter­nehmen und 52 Privatpersonen – von der Schienenbranche über die Mühlenindustrie und Geschirrproduzenten bis hin zu Süßwaren- und Drogerieartikelherstellern. Das Amt hat gemeinsam mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften 17 Durchsuchungen in 84 Unternehmen und Privatwohnungen vorgenommen; dabei waren mehr als 300 Beamte im Einsatz.

Die Bonner Behörde geht aber nicht nur gegen Kartellisten vor, sondern auch gegen übermäßige Marktmacht durch den Zusammenschluss von Unternehmen. 1 100 Fusionswünsche meldete die Wirtschaft dort pflichtgemäß an. 18 Fälle nahmen die Kontrolleure im sogenannten Hauptprüfverfahren schärfer unter die Lupe. Einige Fusionspläne sind daran gescheitert. So verboten die Aufseher dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland den Kauf seines Wettbewerbers Tele Columbus oder auch die Beteiligung der Asklepios-Gruppe am Konkurrenten Rhön-Klinikum.

In Zukunft wird sich das Kartellamt stärker neuen Vertriebswegen und Geschäftsmodellen im Internet zuwenden. An seinem Veto scheiterten jüngst Rabattsysteme von Bosch Siemens Hausgeräte und des Gartenwerkzeughestellers Gardena, mit denen stationäre Händler belohnt werden sollten. Auch Bestpreisklauseln des Hotelportals HRS und des Versandhändlers Amazon wurden als unzulässige Benachteiligung der Verbraucher unterbunden.

PW

31.03.2014 | 08:18

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