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Nur eine Zwischenstation

EU-Zahlungsverkehr: Nach der Umstellung ist vor der Umstellung. Wenn SEPA bewältigt ist, stehen weitere Schritte an.

Wie viel Zeit bis zum Stichtag der SEPA-Einführung, dem 1. Februar 2014, bleibt, kann man auf der Website www.sepadeutschland.de sehen. Ende November 2013 sind es ­beispielsweise noch 53 Tage bis zur SEPA-Umstellung. Eigentlich müsste man sagen: bis zum Umstieg auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift. Denn dabei handelt es sich um einen mehrphasigen Prozess. Weitere Umstellungen stehen an.

Und obwohl die Medien voll von Berichten über die Bedeutung des Stichtags 2014 sind und die Banken mit Broschüren und Info-Mails darauf hinweisen, sind immer noch viel zu viele Unternehmen nicht darauf vorbereitet. Ende Oktober hat die Deutsche Bundesbank – bereits zum wiederholten Male – ihre Besorgnis geäußert und einen Appell ­gestartet. Denn die Zahlen sind alarmierend. Im dritten Quartal 2013 lag der Anteil der SEPA-Überweisungen in Deutschland bei knapp 14 %, der Anteil der ­SEPA-Lastschriften bei 0,68 %.

3 Mio. Unternehmen, 1,2 Mio. Selbstständige und eine Vielzahl von Vereinen sind in der Bundesrepublik von der Umstellung betroffen. 33 Länder in Europa ­werden in Zukunft ihre Finanztransaktionen nach den gleichen Spielregeln abwickeln, darunter die 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.

„Denjenigen, die damit rechnen, dass es doch noch eine Verlängerung der Übergangsfrist geben könnte, möchte ich sagen: Die Umstellung ist gesetzlich verankert und es gibt keinen Plan B: Plan B ist Plan A“, hatte Thomas Ullrich, Vorstand der DZ Bank, vor Kurzem in einem Interview mit dem „WirtschaftsKurier“ gesagt. „Wir warnen vor Liquiditätsengpässen nach dem 1. Fe­bruar 2014: Zahlungen von Gehältern und anderen Leistungen können nicht mehr rechtzeitig abgewickelt werden, wenn die Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format bei der Bank eingereicht werden“, malte Carl-Ludwig Thiele, Vorstand der Bundesbank, die Folgen in drastischen Worten aus.

Während Großkonzerne und Banken im Allgemeinen gut vorbereitet sind und Renten- und Kindergeldzahlungen bereits umgestellt worden sind, ist vielen kleineren Firmen, Handwerksbetrieben und Vereinen noch nicht einmal bekannt, dass die EU-Regeln für sie gelten werden. Viele Verantwortliche sorgen sich auch wegen der Kosten, die mit der Umstellung verbunden sind. Doch in diesem Punkt gibt Ullrich von der DZ Bank Entwarnung, weil die Unternehmen in der Regel „mit ihrem Softwarelieferanten einen Wartungsvertrag haben, der die Umstellung auf SEPA beinhaltet. Insgesamt hängt die Höhe der Aufwendungen „im Wesentlichen von der Art des Gewerbes, vom Umfang, der Struktur des Zahlungsverkehrs und davon ab, wie das Unternehmen aufbau- und ablauforganisatorisch aufgestellt ist“. Letztendlich können die Kosten individuell recht unterschiedlich ausfallen und eine durchschnittliche Angabe ist „wenig hilfreich“, so Ullrich.

Im Unterschied zu großen Firmen und Organisationen ändert sich für die Verbraucher ­wenig, denn sie haben bis 2016 die Möglichkeit, sich an den neuen Zahlungsverkehr zu gewöhnen. Bei künftigen Überweisungen müssen Privatleute nur die 22-stellige IBAN statt der bisherigen Kontonummer mit Bankleitzahl eintragen. Wer beispielsweise eine Zeitschrift abonniert hat und die Rechnung dafür per Lastschrift zahlt, kann davon ausgehen, dass in diesem Fall der Verlag dafür sorgen wird, dass die Abbuchungen auch mit SEPA weiterlaufen.

Ist alles geschafft, wenn 2014 die SEPA-Umstellung durch ist? „Der 1. Februar 2014 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu SEPA“, stellt Christian Bruck, Partner von Bearing Point, fest. Doch es gebe eine Reihe weiterer Themen, die „ebenfalls sehr herausfordernd sind und auch in den nächsten Jahren viel Energie, Ressourcen und Know-how im Zahlungsverkehr beanspruchen werden“. Dazu gehört beispielsweise das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem viele Kunden an der Ladenkasse zahlen. Da es sich in Deutschland bewährt hat und stark genutzt wird, bleibt es bis zum 1. Februar 2016 weiter bestehen.

Generell geht es auch um eine Ausweitung der Thematik auf SEPA for Cards. Ziel ist es, dadurch die noch immer vorwiegend nationale Ausrichtung europäischer Kartenzahlungssysteme aufzuheben und Kompatibilität sowie weitgehende Standardisierung auf allen Ebenen einer Kartenzahlung zu erreichen. So soll unter der Maxime „Any card at any terminal“ (jede Karte an jedem Terminal) sichergestellt werden, dass eine in Europa ausgegebene Karte an jedem europäischen Terminal einsetzbar ist, egal aus welchem Land Karte und Terminal stammen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere EU-Initiativen wie die Scheckabwicklung im XML-Format oder die sogenannte PSD II, die Payment Services Directive 2. Der Entwurf der Europäischen Union dazu enthält neben zahlreichen Neuregelungen mit dem sogenannten dritten Zahlungsdienstleister eine neue Kategorie von erlaubnispflichtigen Instituten. Die Regelung zielt auf Dienste wie beispielsweise die Sofort-Überweisung. Alle Maßnahmen sind Teil der Anstrengungen der Europäischen Union, einen in­tegrierten europäischen Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen zu schaffen.

Dr. Stefan Groß/hp

13.01.2014 | 08:20

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