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BaFin handelt munter weiter

Mitarbeiter der Finanzaufsicht dealen mit Aktien von Unternehmen, die von der Behörde überwacht werden. Sie setzen sich damit dem Verdacht des Insiderhandels aus. Das war im Fall Wirecard so und ist jetzt schon wieder passiert: Papiere des Leasingunternehmens Grenke, das sich dem Vorwurf der Bilanzmanipulation ausgesetzt sieht, wurden ausgerechnet in der Marktaufsichts-Abteilung der Behörde gehandelt.

Der Fall hat es in sich: Ende August waren fragwürdige Aktiengeschäfte von Mitarbeitern der Finanzaufsichtsbehörde BaFin ans Licht gekommen. Sie hatten mit Papieren des Pleiteunternehmens Wirecard gehandelt, obwohl Wirecard zu den von ihnen beaufsichtigten Firmen gehörte und sich die BaFin-Mitarbeiter damit dem Verdacht des Insiderhandels ausgesetzt sahen. Der WirtschaftsKurier hatte darüber berichtet, nachdem auch in der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank, wo schärfere Regeln zum Handel mit Aktien in der eigenen Belegschaft herrschen, Unmut aufgekommen war.

Die BaFin kündigte daraufhin an, die Richtlinie für den Aktienhandel der Mitarbeiter zu verschärfen. Dass ihr das bisher nicht gelungen ist, macht jetzt ein neuer Vorgang deutlich: Im September hat ein Mitarbeiter der BaFin-Abteilung für Marktüberwachung acht Deals mit Aktien des Leasingspezialisten Grenke gemeldet, der nach Betrugsvorwürfen derzeit von der BaFin intensiv durchleuchtet wird. Dies geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf die Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz hervor, der Mitglied im Untersuchungsausschuss zur Wirecard-Affäre ist. Bayaz spricht von einem „Interessenskonflikt“.

BaFin wendet sich strikt gegen Insiderhandel

Die Einschätzung drückt milde aus, was tatsächlich hinter dem Vorgang steht. Die BaFin ist die Institution in Deutschland, die Insiderhandel verfolgt und ahndet. Sie selbst hat deswegen eine detaillierte Beschreibung dazu ausgearbeitet, was Insiderhandel ist und wieso er bestraft wird. Darin heißt es: Insiderhandel liege vor, „wenn Personen, die Kenntnis von einer Insiderinformation haben, aufgrund dieses Wissens Papiere des betroffenen Unternehmens erwerben oder veräußern, um sich so einen wirtschaftlichen Sondervorteil zu verschaffen.“ Eine Insiderinformation sei jede nicht öffentlich bekannte Tatsache, die im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs erheblich beeinflussen könne. „Bei Verdacht auf Insiderhandel leitet die BaFin eine Insideruntersuchung ein und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft“, lautet die unmissverständliche Warnung der Behörde.

Laxer Umgang im eigenen Haus

Im eigenen Haus war man da lange nicht ganz so streng. Aktien seien vom Grundgesetz geschütztes Eigentum, lautet die Haltung der Behörde. Wenn Mitarbeiter bestimmte Vorgaben einhielten, war Aktienhandel erlaubt. Die Vorgaben waren überschaubar: Die Beschäftigten mussten private Finanzgeschäfte beim Vorgesetzten melden. Die Meldungen wurden daraufhin überprüft, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter irgendetwas wissen könnte, was sie oder ihn zum Insider macht. War das nicht der Fall, ging der Deal in Ordnung. Verstöße waren nie festgestellt worden, bis der Handel mit Wirecard-Aktien bekannt wurde. In einer internen Dienstanweisung wurde daraufhin Anfang dieses Monats nochmal auf die Problematik hingewiesen. Offenbar zu spät: Ausgerechnet in der Abteilung für Marktüberwachung, wo darauf geachtet wir, ob es an den Kapitalmärkten mit rechten Dingen zugeht, blühte der Handel mit Aktien eines Unternehmens, das derzeit unter besondere Überwachung der BaFin steht: Grenke.

Grenke steht unter Druck

Das börsennotierte, mittelständische Familienunternehmen Grenke steht unter Druck, nachdem die Investorengruppe Viceroy Betrugsvorwürfe erhoben hat. Es geht dabei um zu hohe Kaufpreise für neu erworbene Unternehmensteile und intransparente Buchführung. Viceroy war auch daran beteiligt, die Vorgänge rund ums deutsche Skandal-Unternehmen Wirecard ans Licht zu bringen. Der Kurs der Grenke-Aktie war nach Bekanntwerden der Vorwürfe eingebrochen. Der Börsenwert war zeitweise um mehr als 1,4 Milliarden Euro gesunken, die Papiere notierten kurzfristig auf einem Niveau, das 2014 zuletzt erreicht worden war. Familienunternehmer Wolfgang Grenke lässt seither sein Aufsichtsratsmandat ruhen. In dieser Woche präsentierte Grenke einen ersten Zwischenstand zu den seither angelaufenen Aufklärungsbemühungen. Das Unternehmen sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt und weist alle Vorwürfe zurück. Der Aktienkurs erholte sich daraufhin leicht. Händler raten allerdings weiter zur Vorsicht, die Kernfragen seien noch nicht geklärt.

In der unübersichtlichen Situation sehen solche Aktionäre eine Chance, die kurzfristig auf fallende oder steigende Kurse wetten. Wer dabei Prüfberichte vorzeitig einsehen kann, ist klar im Vorteil, weil er Insiderwissen ausnutzen kann. Solche Aktionen wären allerdings streng verboten. Bei Institutionen wie der Bundesbank, die ebenfalls Marktaufsichtsfunktionen wahrnehmen, ist deswegen der Handel mit Aktien beaufsichtigter Unternehmen den Führungskräften generell untersagt. Innerhalb der BaFin herrscht offenbar noch immer ein lockereres Regelwerk.

Behörde soll ausgebaut werden

Die mangelnde Aufsicht über die eigene Belegschaft hat jedenfalls bislang noch keine Konsequenzen. Behördenchef Felix Hufeld und auch Vizepräsidentin Elisabeth Roegele, in deren Verantwortungsbereich die jüngsten Grenke-Deals fielen, können sich sogar gestärkt sehen. Ihr oberster Dienstherr, Finanzminister Olaf Scholz, kündigte mit den Worten: „Die BaFin bracht mehr Biss“ einen Ausbau der Behörde an. Sie soll zwei neue Abteilungen bekommen: eine Task Force, die in Notfällen sofort vor Ort eingreifen kann, sowie einen Bereich, der sich um größer werdende Startups kümmert. Eine interne Ermittlungseinheit ist in den Plänen von Scholz dagegen nicht vorgesehen.                 

oli

21.10.2020 | 11:41

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