Klagt gegen den EU-Wiederaufbaufonds: CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann.



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Macherin der Woche: Veronika Bellmann

Sie ist eine aus einer siebenköpfigen Gruppe von Abgeordneten, die dagegen klagen, dass sich Deutschland am Corona-Wiederaufbaufonds der EU beteiligt. Sie fürchten eine Schuldenunion, aus der kein Weg herausführt. Was treibt die Abgeordnete aus Sachsen dazu, jetzt wie ihre sechs Mitstreiter auf Konfrontationskurs zu ihrer Partei zu gehen?

Sie sind ein Phänomen wie die Glorreichen Sieben. Jedenfalls verstehen sie sich so. Sieben Abgeordnete der CDU beschreiten einen Weg, der dem, für den sich die anderen Fraktionsmitglieder und eine Mehrheit im Bundestag entschieden hat, entgegengesetzt ist. Dabei geht es um ein brisantes und hoch emotionales Thema: Soll Deutschland für Schulden geradestehen, die die Europäische Union zur Milderung der Folgen der Corona-Pandemie im großen Stil aufnimmt? Die sieben Abgeordneten sagen: Nein. Sie sind inzwischen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und klagen gegen den Mehrheitsbeschluss im Bundestag. Der Antrag trägt die Unterschrift von Veronika Bellmann.

Einstieg in die Schuldenunion

Worum geht es? Vor gut zwei Monaten hat der Bundestag das sogenannte Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz gutgeheißen, und damit die Zustimmung Deutschlands zum „Next Generation Fonds“ der EU besiegelt. Der Fonds, der auch als Corona-Wiederaufbaufonds bezeichnet wird, ist 750 Milliarden Euro schwer und zählt damit mehr als das Doppelte des deutschen Bundeshaushalts. Das Geld soll zusammenkommen, in dem die EU Anleihen am Kapitalmarkt aufnimmt. Auf deutsch: indem sie Schulden macht, für die dann alle Mitgliedstaaten geradestehen müssen. Laut EU-Vertrag ist genau das allerdings in der Europäischen Union bisher verboten. Sie darf keine Schulden für alle aufnehmen und die Haftung vergemeinschaften. Denn das würde bedeuten, dass ein Mitgliedsland bei der Rückzahlung einspringen muss, wenn ein anderes ausfällt. Der „Next Generation Fonds“ ist der Einstieg in eine Fiskalunion, die Anleihen sind nichts anderes als die seit Jahrzehnten umstrittenen Eurobonds, die bisher jede Bundesregierung, auch die unter Angela Merkel, abgelehnt hat. Nun soll wegen den Pandemiefolgen plötzlich alles anders werden. Und das kann nicht sein, sagen die sieben Abgeordneten und haben mit ihrer Klage das Bundesverfassungsgericht beauftragt, die Sache zu prüfen.

Der Bundesrechnungshof hat ganz im Sinne der sieben Aufmüpfigen ebenfalls seine Kritik angemeldet. Der Wiederaufbaufonds untergrabe das Prinzip der Eigenverantwortung der EU-Mitgliedsstaaten. Die Bundesbehörde sieht die Gefahr, dass die „EU als Rechts- und Solidargemeinschaft geschwächt“ und damit langfristig der Kern sowie die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gefährdet werde. Die Verfassungsrichter zeigen sich bereits beeindruckt von den Argumenten der Abgeordneten und des Rechnungshofs. Sie haben in einem sogenannten „Hängebeschluss“ dem Bundespräsidenten vorläufig untersagt, das Gesetz zu unterzeichnen. Das kommt auch nicht alle Tage vor. Einen Antrag auf „einstweilige Verfügung“, die das ganze Verfahren aufhalten könnte, lehnten die Richter allerdings ab.

Vor diesem Hintergrund greifen die glorreichen Sieben nun zu ihren Waffen, die in diesem Fall Argumente sind, die sie stichhaltig nennen. Sie haben in einer gemeinsamen Erklärung ihr Vorgehen gut begründet. Das Gesetz, so heißt es in der Erklärung, sei verfassungswidrig, weil es die durch das Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie des Bundestages in unzulässiger Weise einschränke. Einzelne Mitgliedsstaaten könnten sich künftig, ohne Angabe von Gründen, Geld aus dem geplanten Fonds leihen – und, wiederum ohne Angabe von Gründen, die Rückzahlung verweigern. Die Schulden, so meinen die sieben Rebellen, würden dann durch andere Mitgliedstaaten – vor allem Deutschland – getilgt. Schon die Bezeichnung Wiederaufbaufonds für Corona sei irreführend, weil das Geld aus dem Fonds nicht ausdrücklich dafür verwendet werden muss. Bereits jetzt hätten einige Mitgliedsstaaten Planungen vorgelegt, um „mit Milliardensummen aus dem Fonds ihre Haushalte zu sanieren oder anderweitige Projekte zu finanzieren“. Der sogenannte Wiederaufbaufonds, so stellen die sieben Querdenker fest, ist also ein „Entschuldungsfonds“. Ein solcher Fonds aber würde „Geist und Inhalt der EU-Verträge“ verletzten.

Deutschland im Risiko?

Besonders schwer wiege der Umstand, dass die Höhe des Risikos für Deutschland im Falle der Nicht-Zahlungen der anderen Mitgliedsstaaten nicht beeinflussbar sei – und Deutschland im Worst-Case-Szenario alles zahlen müsste. In diesem Fall sei der Deutsche Bundestag in seinem politischen Gestaltungsraum komplett eingeschränkt und habe keinen Einfluss auf die finanziellen Risiken – im klaren Widerspruch zum Grundgesetz.

Unterzeichnet haben neben Bellmann: Michael von Abercron, Veronika Bellmann, Hans-Jürgen Irmer, Saskia Ludwig, Sylvia Prantel, Hans-Jürgen Thies und Dietlind Tiemann. Bellmann bezeichnet sich wie die anderen auch als „überzeugte Europäer und Unterstützer einer freien und demokratischen Europäischen Union“. Einer aus ihrer Gruppe, Hans-Jürgen Thies hat sich von der Verfassungsbeschwerde inzwischen zurückgezogen und der „Neuen Zürcher Zeitung“ erklärt, dass massiver Druck innerhalb der Fraktion ihn dazu bewogen habe. Ihm sei mit Ausschluss gedroht worden. Er stehe jedoch nach wie vor hinter der Bewegung. An seine Stelle ist der CDU-Abgeordnete Eckhard Gnodtke gerückt – die Sieben sind damit wieder vollzählig.

Langer Ritt durch klare Fronten

Allerdings sind ihre Gegner zahlreich. Bundesfinanzminister Olaf Scholz bezeichnet den Wiederaufbaufonds offen als nötigen Einstieg in die Fiskalunion. Und die CDU-Fraktion selbst versucht die Sache auf Sparflamme zu kochen: Ihr haushaltspolitischer Sprecher Eckhardt Rehberg bezeichnet die gemeinsame Kreditaufnahme der EU als einmalig und befristet. Sie diene allein der wirtschaftlichen Erholung nach dem tiefen Einbruch durch die Pandemie.

Damit sind die Fronten geklärt. Für Bellmann und ihre Mitstreiter dürfte es ein längerer Ritt werden, der am Ende im Nirgendwo landen könnte. Denn bis zu einer Entscheidung der Verfassungsrichter vergehen oft Jahre – und bis dahin hat die Politik längst Tatsachen geschaffen.                             

Oliver Stock

04.06.2021 | 10:24

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