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Deutscher Offshore-Strom für mittelständische Industrieunternehmen

Die Idee ist so innovativ wie sinnvoll: Mit einem „Grünen Mittelstandsfonds“ wollen RWE und Commerzbank mittelständischen Industrieunternehmen in Deutschland Zugang zu einer Ökostromproduktion aus Offshore-Windkraftanlagen ermöglichen. Die beiden Unternehmen haben hierzu eine Absichtserklärung unterzeichnet.
 
Der neue Fonds wird diesen Unternehmen erstmals die Möglichkeit bieten, sich erneuerbaren Strom über langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), zu sichern. Bislang konnten vornehmlich industrielle Großabnehmer solche langfristigen Stromabnahme-Vereinbarungen aus großen Ökostromprojekten abschließen. Den mittelständischen Unternehmen werden im Rahmen dieser Fondslösung zwei Optionen angeboten: Einerseits können sie sich mit Eigenkapital direkt an dem geplanten Offshore-Windpark beteiligen. Andererseits können sie sich über ein PPA langfristig grünen Strom sichern und so ihre Dekarbonisierungsziele erreichen. Beide Möglichkeiten können auch miteinander kombiniert werden.
 
Der geplante Windpark soll über eine installierte Leistung von rund einem Gigawatt (GW) verfügen. Um die Fläche für den Windpark wollen sich die Unternehmen im Rahmen der künftigen Ausschreibungen, gemäß der geplanten Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes bewerben. Diese Ausschreibungen werden voraussichtlich 2023 stattfinden. Für RWE ist ein Anteil von 51 Prozent an dem Windpark geplant, die verbleibenden 49 Prozent sollen über den „Grünen Mittelstandsfonds“ durch die Commerzbank interessierten Unternehmen angeboten werden. RWE wird den Windpark entwickeln, bauen und betreiben.
 
Das Unternehmen verpflichtet sich, den erzeugten Strom mittelständischen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Commerzbank wiederum will ihren Kunden aus dem deutschen Mittelstand den direkten Zugang zum Ökostrom ermöglichen. Dies soll einerseits über individuelle Finanzierungs- und Kreditlösungen für die Eigenkapitalinvestitionen der mittelständischen Unternehmen in den Offshore-Windpark erfolgen. Andererseits bietet das Konzept die Möglichkeit zum Bezug von grünem Strom aus dem Windpark über ein PPA bereits ab einer Leistung von 5 Megawatt – also zugeschnitten auf den Strombedarf von mittelständischen Unternehmen.
 
„Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Wir wollen mit diesem innovativen Angebot gerade diesen Unternehmen den Zugang zur Ökostromproduktion aus Offshore-Windkraftanlagen ermöglichen und so einen Beitrag zur Finanzierung der Energiewende in Deutschland leisten“, erklärt Michael Kotzbauer, Vorstand Firmenkunden der Commerzbank. „Dabei ist besonders attraktiv, dass unser Konzept auch Investitionsmöglichkeiten in Offshore-Windkraftanlagen bietet, die der Stromnachfrage größerer mittelständischer Industrieunternehmen entsprechen“.
 
Windenergie-auf-See-Gesetz so ändern, dass es Transformation tatsächlich ermöglicht
 
Deutschland benötigt enorme Mengen grünen Stroms, um bis 2045 klimaneutral zu sein. Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht deshalb eine Erhöhung der Ausbauziele und eine vorgezogene Flächenbereitstellung für Wind-Offshore auf mindestens 70 GW bis 2045 vor. Um die industriepolitischen Chancen zu nutzen und Deutschland zu einem Spitzenstandort für Investitionen in Erneuerbare Energien zu machen, braucht es Tempo und einen klaren Fokus darauf, die Wirtschaft beim Umstieg auf klimafreundliche Produktion zu unterstützen. Dazu muss der überwiegende Teil des grünen Stroms aus Offshore-Wind seinen Weg in Industrie und Mittelstand finden.
 
Ulf Kerstin, Chief Commercial Officer Offshore Wind der RWE, betont: „Grüner Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen ist das Faustpfand einer zukunftsfähigen Industrienation mit einem starken Mittelstand. Unser Konzept eröffnet hierfür große Möglichkeiten, weil es die Unternehmen und die Energiewende unterstützen kann. Die Gesetzesnovelle sollte jedoch so modifiziert werden, dass sie der Transformation des Industriestandorts Deutschland tatsächlich einen Schub verleiht, weil Offshore-Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden kann.“
 
Eine Voraussetzung hierfür ist, bei der Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen für Offshore-Windanlagen auf sogenannten nicht-voruntersuchten Flächen auf die negative Gebotskomponente zu verzichten, die der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht. Durch diese Gebotskomponente würde der grüne Strom für die deutschen Unternehmen, die sich ohnehin mit rekordverdächtig hohen Energiepreisen konfrontiert sehen, unnötig teurer. Außerdem gebe es Nachbesserungsbedarf bei den Kriterien für das Vergabeverfahren. Sie sollten so gewählt werden, dass sie eine Differenzierung zwischen den Geboten erlauben und gleichzeitig dem übergeordneten Ziel dienen, grünen Strom auf intelligente und systemdienliche Weise bereitzustellen.

20.06.2022 | 17:23

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