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Krisengebeutelte Unternehmen sanieren statt ruinieren

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt den Mitte Oktober vorgelegten Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der ein vorinsolvenzrechtliches Sanierungsverfahren im Bereich der Unternehmensinsolvenzen ermöglicht.

„Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthält mit dem erleichterten Zugang zur Sanierung in Eigenverwaltung, der Anpassung des Überschuldungsbegriffs und der Schaffung eines vorinsolvenzrechtlichen Sanierungs- und Restrukturierungsverfahrens grundsätzlich Maßnahmen, die geeignet sind, den Fortbestand von Unternehmen, die nachweislich aufgrund der Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind, zu sichern. Dennoch besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf, da die Komplexität und die Kosten des neuen Sanierungsrechts vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang versperren würden. Daneben vernachlässigt der Gesetzesentwurf den Gläubigerschutz. Hier besteht die Gefahr, dass krisengebeutelte Unternehmen, die das neue Sanierungsrecht in Anspruch nehmen, gesunde Unternehmen mit in den Insolvenzstrudel ziehen können. Beispielsweise können einzelne Gläubigergruppen nach dem aktuellen Gesetzesentwurf unverhältnismäßig benachteiligt werden“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Zugleich besteht die Gefahr, dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden kann, der neue Rechtsrahmen den Unternehmen somit nicht zu Jahresbeginn 2021 zur Verfügung stehen wird. Dies ist deshalb so gefährlich, weil Unternehmen, die vor der Corona-Krise ein rentables Geschäftsmodell betrieben haben und krisenbedingt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten sind, mit Beginn des neuen Jahres nur noch der Weg ins Insolvenzverfahren bleibt. „Hier ist Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gefordert, flexibel und pragmatisch gegenzusteuern. Wir brauchen am Jahresanfang eine vorübergehende Lösung, um diesen Unternehmen den Gang in die Insolvenz zu ersparen. Dies könnte etwa ein Moratorium sein, das es Unternehmen, die lediglich aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet sind, unter Wahrung des Gläubigerschutzes ermöglicht, die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Sanierungs- und Restrukturierungsverfahrens zu überbrücken. Die Zugangsberechtigung sollte an das Vorliegen einer positiven Fortführungsprognose geknüpft werden. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen hingegen in das geregelte Insolvenzverfahren überführt werden. Vorschläge liegen auf dem Tisch, jetzt liegt es an der Bundesjustizministerin, diese aufzugreifen und den krisengebeutelten Unternehmen eine Perspektive zu bieten“, fordert Wolfgang Steiger.

24.11.2020 | 17:43

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