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PALFINGER schüttet Zwischendividende aus

Das Aktiengesetz § 54a sieht vor, dass nach Ablauf der Hälfte des Geschäftsjahres der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Abschlag auf den voraussichtlichen Jahresgewinn bis zur Hälfte der durchschnittlichen Jahresdividende der vergangenen drei Jahre auszahlen darf. In den vergangenen drei Jahren schüttete die PALFINGER AG insgesamt 1,13 EUR je Aktie aus (2012: 0,38 EUR; 2013: 0,41 EUR; 2014: 0,34 EUR), die Zwischendividende beträgt somit maximal 0,18 EUR je Aktie.

Vorstand und Aufsichtsrat der PALFINGER AG haben nunmehr beschlossen, auf den erwarteten Bilanzgewinn des Jahres 2015 vorab eine Zwischendividende als Abschlagszahlung an die Aktionäre auszuschütten. Die Zwischendividende wird 0,18 EUR je Aktie betragen und am 21. Dezember 2015 an alle Aktionäre ausgeschüttet, der Ex-Tag wurde mit 17. Dezember, der Record Date mit 18. Dezember 2015 festgelegt. Die Zwischendividende unterliegt einer Kapitalertragsteuer von 25 Prozent.

Die Jahresdividende wird von der Hauptversammlung der Palfinger AG am 9. März 2016 beschlossen werden. Die Auszahlung wird abzüglich der Zwischendividende erfolgen. Die Restzahlung unterliegt einer Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent.

06.11.2015 | 09:34

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