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Fintech siegt: Provisionsabgabeverbot fällt

Das Kölner Fintech-Unternehmen moneymeets gewinnt im Streit um das Provisionsabgabeverbot auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln. Damit bestätigt nun auch das Berufungsgericht die Geschäftspraxis von moneymeets, die von Versicherern gezahlten Provisionen offenzulegen und mit seinen Kunden zu teilen, als rechtmäßig. Das Gesetz zum Verbot der Weitergabe von Provisionen, es war schon ein betagtes Stück Rechtshistorie von 1923 beziehungsweise 1934, das Provisionsabgabeverbot also ist damit faktisch gefallen.

Die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen des Finanzportals moneymeets.com an seine Kunden ist rechtlich zulässig, so die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz und gab auch in zweiter Instanz dem Kölner Fintech-Unternehmen Recht. Entgegen der Meinung des Klägers, eines anderen Versicherungsmaklers, darf moneymeets nach Auffassung des Oberlandesgerichts die von den Versicherungen gezahlten Abschluss- und Bestandsprovisionen nicht nur offenlegen und damit für mehr Transparenz sorgen, sondern diese eben auch mit seinen Kunden teilen.

Mit diesem richtungsweisenden Urteil trägt die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln auch den durch die Digitalisierung veränderten Marktbedingungen Rechnung: „Veränderungen sind für die einen eine Chance und für die anderen ein Risiko – das gilt auch in der Versicherungsbranche. Manch einer hat Angst, auf der Strecke zu bleiben. Das ist nur natürlich, hält aber den Fortschritt glücklicherweise nicht auf“, freut sich Johannes Cremer, Mitgründer und Gesellschafter von moneymeets. „Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und trägt der digitalen Welt in keiner Weise Rechnung. Das belegen verschiedene Urteile aus den vergangenen fünf Jahren. Dass nun auch das Oberlandesgericht Köln in diesem Sinne entschied, ist für uns natürlich eine Bestätigung, kommt allerdings auch nicht überraschend“, erklärt Dieter Fromm, ebenfalls Gründer und Gesellschafter von moneymeets, und fügt hinzu: „Wichtig war das Urteil trotzdem, denn nun haben wir es schwarz auf weiß: Wir dürfen die Provisionszahlungen offenlegen und mit unseren Kunden teilen. Damit wurde Rechtssicherheit sowohl für uns als auch für unsere Kunden geschaffen und unser Geschäftsmodell von
offizieller Seite bestätigt.“

Die Digitalisierung als Herausforderung

Für die beiden erfolgreichen Fintech-Unternehmer steht fest, dass sich der Versicherungsvertrieb in den kommenden Jahren im Zuge der Digitalisierung grundlegend ändern wird. „Natürlich wird es auch in Zukunft Kunden geben, die nur persönlich und vor Ort beraten werden wollen. Es wird aber auch immer mehr Menschen geben, die neben sachkundiger Betreuung auch die Flexibilität und die Kosteneffizienz digitaler Lösungen nutzen wollen. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, muss völlige Transparenz herrschen und diese wurde bislang vom Provisionsabgabeverbot und der damit verbundenen Geschäftspraxis verhindert“, sagt Cremer. Fromm fügt hinzu: „Mit dem Urteil wurde ein weiterer Schritt in Richtung Zukunft getan. Der mündige Kunde kann selbst entscheiden, ob er lieber persönlich in seinem Wohnzimmer beraten werden will und dafür zahlt oder ob er sich flexibel online informiert und durch eine Teilung der Provisionen profitieren möchte. Diese Wahlfreiheit wird durch das Urteil ermöglicht und legitimiert.“Das Landgericht Köln hat im vergangenen Jahr entschieden, und zwar zugunsten des Kölner Fintech-Unternehmens moneymeets, dass das Provisionsabgabeverbot nicht hinreichend bestimmt und somit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Jetzt geht der Prozess gegen moneymeets in Berufung, doch das Unternehmen sieht die Verhandlung gelassen.

Im vergangenen Oktober ging das Kölner Fintech-Unternehmen moneymeets bereits als Sieger aus dem aufsehenerregenden Prozess hervor. Das von der Gegenseite vorgebrachte Argument, dass mit dem Wegfall des Verbots die Beratungsqualität massiv leiden würde, ließ sich entkräften – in Wahrheit geht es wohl nur um die Einkommenssicherung für einen Berufsstand, wie die moneymeets-Macher vermuten.

Das Kartellrecht ist betroffen

Das Provisionsabgabeverbot verstieß nach Meinung von Fromm und Cremer auch gegen das Kartellrecht. Bereits im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission seine Abschaffung. Denn das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot bedeutet de facto, dass ein wesentliches Merkmal des freien Wettbewerbs eingeschränkt wird, was in ganz Europa nicht nur in der Finanzbranche beispiellos ist. Kein anderes europäisches Land hat eine solche Regelung und trotzdem finden Kunden, Intermediäre und Versicherungen gute Rahmenbedingungen für ihre jeweiligen Ziele. Bis 30. Juni 2017 soll nun die europäische Versicherungsrichtlinie IDD umgesetzt werden, wodurch das Provisionsabgabeverbot nach mehr als 80 Jahren ersatzlos gestrichen werden dürfte. „Die europäische Kommission hat in ihrer Sektorenuntersuchung zu Unternehmensversicherungen bereits festgestellt, dass das Verbot von Rabatten auf die Provision einer Wettbewerbsbeschränkung gleichkommen könnte. Eine Abschaffung des Provisionsabgabeverbots ist aus unserer Sicht nach europäischem Recht daher unausweichlich“, erklärt Fromm.

Für Cremer und Fromm ist klar, dass mit der Digitalisierung auch in der Versicherungsbranche ein neuer Wind eingekehrt ist. „Die in anderen Branchen längst vollzogene Entwicklung hält jetzt endlich auch in die Versicherungsbranche Einzug. Das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre Einzelhandel eine gesetzliche Preisbindung für Produkte auch auf E-Commerce-Plattformen einfordern, damit der Preiswettbewerb aufhört. Der Google-Preisvergleich wäre damit sinnlos.“ Dem Fintech-Markt stehen nun wohl größere Umwälzungen bevor.

11.11.2016 | 18:31

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